Messungen zur Reduktion von chemischen und biologischen Verschmutzungen durch die PLOCHER-Wasservitalisierung

Nachfolgend einige Messungen, die die Wirkung der PLOCHER-Wasservitalisierung in Bezug auf die Reduktion von chemischen und biologischen Verschmutzungen eindrucksvoll dokumentieren.
Sämtliche Messungen wurden von unabhängigen, akkreditierten Instituten durchgeführt. Die Orginal-Testergebnisse liegen bei PLOCHER vor und können dort eingesehen werden. Die zweite Messung erfolgte jeweils 4 Wochen nach der Anwendung der PLOCHER-Wasservitalisierung.
Abbau von Eisen-Belastungen
Abbau von Eisen-Belastungen
Grenzwert: 0,2 mg/l
Abbau von Kupfer-Belastungen
Abbau von Kupfer-Belastungen
Grenzwert: 2 mg/l
Abbau von Zink-Belastungen
Abbau von Zink-Belastungen
Grenzwert: TrinkwV von 1990 -> 5 mg/l
Doppelblindstudie mit von PLOCHER informierten Kontaktlinsen

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Doppelblindstudie, die im INSTITUT FÜR WISSENSCHAFTLICHE KONTAKTOPTIK (Leiter: Dr. H.W.Roth) im Jahr 2002 durchgeführt wurde.
In der Studie wurde insgesamt 120 Kontaktlinsen verwendet. 60 davon waren vorher von PLOCHER entsprechend informiert worden: "Insgesamt 60 der zugelieferten 120 Linsen sind mit einem nicht näher bezeichneten Verfahren zur Verminderung einer Keimkontamination behandelt worden. Da die Linsen nur in codierter Form geliefert wurden, sind die behandelten bzw. nicht behandelten Linsen nur dem Zulieferer nicht aber dem Untersucher bekannt.

Es ist zu prüfen ob die Linsen durch Anwendung des Verfahrens einer Kontamination mit für den Kontaktlinsenträger kritischem Keim, nämlich dem Pseudomonas, besonderen Widerstand leisten."


Die Studie kommt zu folgenden Ergebnis: "Nach Abschluss werden alle mikrobiologischen Befunde ausgewertet. Bei insgesamt 60 Linsen kam es zum Wachsen des bezeichneten Keims, bei den restlichen 60 Linsen wurde kein Keimwachstum registriert.

Nach Decodierung zeigte sich, dass alle 60 nachweislich vorbehandelten Linsen trotz der Exposition keinerlei Keimwachstum mehr zuließen, im Gegensatz hierzu ging von allen nicht behandelten Linsen ein Keimwachstum des Pseudomonas aus."
Orginalstudie im PDF-Format

In der Zeitschrift DER AUGENSPIEGEL erschien in seiner Ausgabe 1/2003 der Artikel NEUES VERFAHREN VERHINDERT KEIMBESIEDLUNG VON KONTAKTLINSEN. Ich zitiere: "Es zeigte sich, dass ausnahmslos alle vorbehandelten Linsen trotz der bakteriellen Exposition kein Pseudomonaswachstum mehr zuliesen. Im Gegensatz hierzu konnten sich die Keime auf allen nicht behandelten Kontaktlinsen ansiedeln. Inzwischen wurde durch ein unabhängiges Forschungsinstitut in den USA bestätigt, dass keine der nach dein PLOCHER-Verfahren behandelten Linsen irgendeine Veränderung an Material und Form zeigte. Damit ist letztlich die klinische Brauchbarkeit der Methode bewiesen worden. Sie könnte eine Revolution auf dein Kontaktlinsenmarkt bedeuten und die aufwändige Linsenpflege überflüssig machen." Artikel im PDF-Format

Rupert Paulus &  Rupert Bugl
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Chemische und biologische Grenzwerte

Trinkwasser, was ist das?

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland am 21. Mai 2001 novelliert. Sie stellt eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (98/83/EG) in nationales Recht dar.
In § 1 heisst es:
"Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgaben der folgenden Vorschriften zu schützen."

Im Abschnitt 2 (Beschaffenheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch) ist unter "Allgemeine Anforderungen" zu lesen: "Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht."
Die Paragraphen 5 bis 7 formulieren Anforderungen in den Bereichen chemische und biologische Verschmutzung.
Es wird auf Grenzwerte verwiesen, die auf beiden Gebieten nicht überschritten werden dürfen.

Trinkwasser wird also durch "frei von Krankheitserregern", den beiden Begriffen "genusstauglich und rein", ihre technisch einwandfreie Gewinnung und durch ihre Nichtüberschreitung von Grenzwerten definiert.

Leitungswasser, daß den Hauptteil des Trinkwassers ausmacht, wird aus Grund- und Oberflächenwasser gewonnen. Durch Zugabe von Salz- oder Mineralwasser wird aus Trinkwasser Tafelwasser.


Abbau von Mangan-Belastungen
Abbau von Mangan-Belastungen
Grenzwert: 0,05 mg/l
Abbau von Ammonium-Belastungen
Abbau von Ammonium-Belastungen
Grenzwert: 0,5 mg/l
Abbau von Nitrit-Belastungen
Abbau von Nitrit-Belastungen
Grenzwert: 0,01 mg/l
Reduktion coliforme-Keim-Belastungen
Abbau von Mangan-Belastungen
Abbau von Coli-Belastungen
Abbau von Mangan-Belastungen
Biologische Verschmutzung

Bei der Messung biologischer Verschmutzung kommt ebenfalls das Indikator-Prinzip zum Einsatz.
Dabei wird das harmlose Darmbakterium Escherichia coli als Indikator für jede Art von fäkaler Verunreinigung benutzt, als Anzeiger für das Risiko durch Schadkeime. Grund dafür ist, dass der Nachweis gefährlicher Keime wie Salmonellen, Campylobacter und Streptokokken sehr schwierig ist.
Ähnlich verfährt man bei der Messung der Gesamtkeimzahl, die unspezifische Bakterien erfasst, die organische Substanzen abbauen können. Je mehr verfaulendes organisches Material vorhanden ist, umso höher ist diese Keimzahl.
"Die Grenzwerte für bakterielle Werte liegen bei 100 "Koloniebildenden Einheiten" (KbE) je Milliliter für die Gesamtkeimzahl und bei einer Nicht-Nachweisbarkeit von E.coli und coliformen Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren."                                    (Quelle: Wikipedia -> Trinkwasserverordnung)


Quellwasser

Quellwasser ist laut Mineral- und Tafelwasserverordnung definiert als Wasser, dass aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen entnommen und direkt am Quellort abgefüllt worden ist. Ansonsten gelten die Regeln für Trinkwasser. Zur Wasseraufbereitung sind die auch für natürliches Mineralwasser zugelassenen Verfahren erlaubt.

Quellwasser darf also nur Wasser genannt werden, dass direkt am Quellort abgefüllt worden ist. Dadurch erhält es sich seinen frischer Geschmack und seine belebende Wirkung. Erst aufgrund der zahlreichen üblichen Aufbereitungsverfahren (Flockungsmittel, Filtrierung, Chlorierung, Ozon- und Sauerstoffdosierung, UV-Bestrahlung etc.) und dem Pumpen durch kilometerlange Rohrleitungen verliert schließlich das ursprüngliche Quellwasser den guten Geschmack und seine Vitalität und wird so zum gewöhnlichen Trinkwasser.

Die PLOCHER-Wasservitalisierung macht aus ihrem Trinkwasser wieder Wasser, wie frisch aus der Quelle. Ausgesuchte Informationen von sauberem, frischen Quellwasser und lebenswichtigem Sauerstoff werden nach dem Schwingungsprinzip gezielt an das durchfliessende Wasser weitergegeben. Schadschwingungen können gelöscht werden. Dadurch wird das Wasser vitalisiert und es erhält den frischen Geschmack von Quellwasser.

Ein weiteres Einsatzgebiet für die PLOCHER-Wasservitalisierung ist die Reduzierung von chemischer und biologischer Belastung bei Quellwasser.

Während Geschmack auch eine subjektive Komponente hat und sich die Wirkung der Wasservitalisierung mit herkömmlicher Methodik naturwissenschaftlich nicht messen läßt, sind in einer Vielzahl von Untersuchungen erstaunliche Reduktionen von chemischer und biologischer Belastung des Wassers nach dem Einsatz der PLOCHER-Wasservitalisierung nachgewiesen.
Grenzwerte

Chemische Verschmutzung

Bei der chemischen Belastung gibt es drei Vorgehensweisen zur Grenzwertbestimmung: die klassisch
toxologische
, das Nullprinzip und das Indikator-Prinzip.
Die klassisch toxikologische Vorgehensweise legt eine Höchstkonzentration eines Stoffes so fest, dass bei einer üblichen Aufnahmemenge an Trinkwasser davon ausgegangen wird, dass noch sicher keine schädlichen Dosen in den Körper gelangt sind. Bei Schwermetallen wird dies Vorgehensweise angewandt.

Bei der Messung der Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln wurde bald klar, dass eine toxikologische Grenzziehung gar nicht mehr möglich ist, weil chronische Toxizitäten und Wechselwirkungen mehrerer Substanzen nicht ermittelbar sind.
Das Nullprinzip wurde entwickelt: Für Pflanzenschutzmittel darf nur noch eine Konzentration an der Nachweisgrenze festgestellt werden - als Nachweisgrenze gilt 0,1 Mikrogramm/Liter (0,000 001 gr/l). Dabei darf es in der Summe nicht mehr als 5 solche grenzwertige Nachweise geben.

Die dritte Vorgehensweise, das Indikator-Prinzip wird bei der Messung von Nitrat angewendet. Nitrat gilt als generelle Endprodukt aller abgebauten Belastungen mit stickstoffhaltigen Substanzen (z.B. Proteine, Gülle).
"Die Begleitrisiken solcher Belastungen wurden durch einen Grenzwert für den Indikator begrenzt, bei Nitrat 50 mg/l".